Golfclub Schloss Monrepos begeht Rechtsweg

Ebenso wie Sie und wie alle Golfspieler in Baden-Württemberg, hat auch der Golfclub Schloss Monrepos fest damit gerechnet, dass die neuerlichen Gespräche zwischen Kanzlerin und den Ministerpräsidenten dazu führen werden, dass ab heute, den 4. Mai unter Beachtung der inzwischen hinreichend bekannten Leitlinien auch bei uns im Land Golfanlagen wieder geöffnet werden dürfen. Das ist leider nicht der Fall. Eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports fällt frühestens am Mittwoch, den 6. Mai. Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Da nach wie vor keinerlei Planungssicherheit besteht und Änderungen des Status Quo aktuell ganz offensichtlich nur über die Verwaltungsgerichte zu erreichen sind, hat die Golfclub Schloss Monrepos GmbH entschieden, diesen Weg zu beschreiten.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH hat heute am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO im Eilverfahren gestellt.

Die Klage wird aktiv von den Partnergolfanlagen im Verbund Hofkammer.Golf (Domäne Niederreutin, Schönbuch und Schloss Liebenstein) und dem Baden-Württembergischen Golfverband unterstützt. Der Baden-Württembergische Golfverband und sein Präsident Otto Leibfritz unterstützen ausdrücklich die Vorgehensweise unserer Golfanlage.

In den letzten Wochen konnten nach unserer Wahrnehmung aufgrund der Disziplin und Solidarität der Menschen große Erfolge bei der Bekämpfung des Corona Virus in Deutschland erzielt werden. Es ist nun an der Zeit, allgemeine Beschränkungen, die wegen der im März gebotenen Eile erfolgt sind, differenziert und angemessen neu zu beurteilen. Diese Auffassung wird auch durch die Pressemitteilung der Sportministerkonferenz vom 27.04.2020 gestützt.

Der Golfclub Schloss Monrepos GmbH ist bewusst, dass die Politik in den letzten Wochen schwerwiegende und schwierige Entscheidungen bei unklarer Sachlage und unter großem zeitlichem Druck treffen musste.

Darüber hinaus herrscht das Bewusstsein vor, erst am Anfang der Pandemie zu stehen. Nach über vier Wochen muss die Politik allerdings auch in der Lage sein, die bereits deutlich früher getroffenen Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und die angeordneten Einschränkungen auf das gebotene Maß für die Bürger und Sportler angemessen und nachvollziehbar zu reduzieren. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung des Golfsports in den einzelnen Bundesländern vermögen wir dabei nicht zu erkennen.

Wir hoffen, dass die Klage zeitnah behandelt wird. Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir halten Sie auf dem Laufenden.