Der BW Golfverband informiert aktuell

In der heutigen PK der Landesregierung hat Ministerpräsident Kretschmann darüber informiert, dass der sogenannte Lenkungskreis beauftragt wurde, die "Ampeln für Sportarten wie Golf, Tennis und Leichtathletik" ab kommender Woche auf grün zu stellen und diese wieder zu erlauben.

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Und warum dies, das sagt uns er uns auch: "Weil zum einen die Abstandsregeln einfach eingehalten werden können und zum andern der Sport im Freien gut tut, weil er hilft, das Immunsystem zu stärken und auch den Kopf frei zu bekommen!!!" Die Erkenntnis kommt zwar spät, aber immerhin ...

Damit folgt die Landesregierung nun auch verspätet dem Beschluss der Sportministerkonferenz vom 27. April, die eine Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes an der frischen Luft ab dem 4. Mai für angemessen gehalten hatte.

Unter anderem darauf hebt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der GC Schloss Monrepos GmbH beim Verwaltungsgerichtshof auch ab, der gestern beim VGH in Mannheim eingereicht wurde.

Jetzt darf man abschließend gespannt sein, ob den Zeitpunkt der Öffnung der Golfanlagen besagter Lenkungskreis oder der VGO in Mannheim bestimmt.

Abschließend noch die Information für all diejenigen, die der Meinung sind und waren, dass der BWGV hätte klagen bzw. diesen Antrag stellen müssen:

Den Rechtsweg, direkt gegen die Verordnung der Landesregierung in einem sog. Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorzugehen, den gibt es für den BWGV gar nicht. Ein allgemeines Prozessführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder haben Verbände nur in gesetzlich geregelten Ausnahmen. Im Normenkontrollverfahren müssen die Antragsberechtigten durch die Rechtsvorschrift, gegen die sie vorgehen, in ihren Rechten selbst verletzt sein. Dies war nicht der Fall, da der BWGV selbst keinen Golfplatz betreibt!

Deshalb hat er sich als „Partner“ eine Golfanlage gesucht, die bereit war, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Eilverfahren zu stellen, und deren Position gestärkt.

Präsident Otto Leibfritz und das Präsidium des BWGV bedanken sich daher sehr herzlich bei den Verantwortlichen der Golfclub Schloss Monrepos GmbH, dass diese bereit waren, diesen Part als „Partner des BWGV“ in einer mehr als professionellen Art und Weise zu übernehmen.

Und letztlich wurde auch entschieden, nicht beim Verwaltungsgericht in Stuttgart diesen Antrag zu stellen, sondern beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, weil dessen Entscheidung dann für alle Golfanlagen in Baden-Württemberg gleichermaßen gilt!

Verfasst von: Rainer Gehring, BWGV