Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg betrifft auch unsere Mitgliederversammlung diesen Freitag, den 25.03.2022. Wir sind verpflichtet, folgende Hygiene-Vorschriften einzuhalten:

  • Der Zugang zum Veranstaltungsort ist nur mit dem Tragen einer FFP2 (oder vergleichbaren) Maske erlaubt. Sobald Sie Ihren Platz eingenommen haben, kann die Maske abgenommen werden.
  • Wenn Sie Ihren COVID-19 Immunisierungsnachweis noch nicht beim Golfclub hinterlegt haben, zeigen Sie bitte beim Check-in Ihren gültigen 3G-Nachweis vor.

Wenn Sie nicht selbst anwesend sein können, nehmen Sie bitte die Möglichkeit wahr, eine unterschriebene Vollmacht auszustellen und diese entweder einer anderen Person mitzugeben oder bis Freitagmittag im Sekretariat zu hinterlegen.