SCHUTZMAßNAHMEN
Aktueller Corona-Virus

2-er Flight

Die Nutzung der Golfanlage ist weiterhin nur in 2er-Flights möglich. Dies gilt auch für Familien. Für Ihr Golfspiel ist weiterhin zwingend die Buchung einer Startzeit erforderlich. Der Buchungszeitraum wurde auf „2 Tage und 3h im Voraus“ angepasst. Gäste können weiterhin nur 24h im Voraus buchen. Bei Inzidenzzahlen im Landkreis Ludwigsburg unter 50 über fünf aufeinanderfolgende Tage werden wir über weitere Lockerungen entscheiden.

Spielen auf dem Platz

Die Lochfahnen dürfen nicht angefasst oder bedient werden und bleiben immer im Loch. Die Löcher auf dem Grün sind so vorbereitet, dass ein Ball nicht komplett eingelocht werden kann Der Ball gilt als eingelocht, wenn er die Vertiefung des eigentlichen Lochs berührt hat. Rechen wurden aus den Bunkern entfernt. Der Ball darf im Bunker bessergelegt werden. Bitte ebnen Sie Ihre Spuren so gut es geht mit den Schuhen oder Schläger ein. Bewegliche Hemmnisse wie z. B. rote, weiße oder blaue Pfosten dürfen nicht berührt oder entfernt werden. Droppen Sie entsprechend an einer anderen Position, nicht näher zur Fahne.

Clubhaus

Umkleiden und Duschen sind auch weiterhin geschlossen. Bitte betreten Sie einzeln das Clubhaus und vermeiden unnötigen Kontakt auf der Anlage. Halten Sie sich dringend an die bekannten AHA-Regeln.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) sind weiterhin geschlossen. Dazu gehört leider auch unser Clubrestaurant „La Corte“. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Bitte informieren Sie sich im Restaurant über das To-Go-Angebot.

Golfakademie

Trainerstunden können Sie weiterhin per online Buchung (über PC Caddie) vornehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Golfunterricht per Rechnung oder Überweisung zu zahlen. Es ist grundsätzlich nur noch Einzel- und Zweierunterricht mit Personen aus demselben Hausstand durchführbar. Gruppen- und Mannschaftstraining darf leider weiterhin nicht stattfinden. Unser geplantes Kursprogramm für 2021 wird veröffentlicht, sobald wir wissen ob und ab wann die Durchführung gesichert ist.

Proshop

Lloyd’s Proshop ist nach dem „Click & Meet“ Prinzip geöffnet. Sie können telefonisch einen Termin zum Einkaufen für Freitag, Samstag oder Sonntag vereinbaren.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen COVID-19 Leitlinien 6.0.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

2-er Flight

Die weitere Nutzung der Golfanlage wird zunächst wieder nur in 2er-Flights möglich sein. Dies gilt auch für Familien. Für Ihr Golfspiel ist weiterhin zwingend die Buchung einer Startzeit erforderlich. Der gewohnte Buchungszeitraum für Startzeiten „3 Tage und 3h im Voraus“ bleibt bestehen. Gäste können in Zukunft nur noch 24 Stunden im Voraus gebucht werden.

Spielen auf dem Platz

Die Lochfahnen dürfen nicht angefasst oder bedient werden und bleiben immer im Loch. Die Löcher auf dem Grün sind so vorbereitet, dass ein Ball nicht komplett eingelocht werden kann Der Ball gilt als eingelocht, wenn er die Vertiefung des eigentlichen Lochs berührt hat. Rechen wurden aus den Bunkern entfernt. Der Ball darf im Bunker bessergelegt werden. Bitte ebnen Sie Ihre Spuren so gut es geht mit den Schuhen oder Schläger ein. Bewegliche Hemmnisse wie z. B. rote, weiße oder blaue Pfosten dürfen nicht berührt oder entfernt werden. Droppen Sie entsprechend an einer anderen Position, nicht näher zur Fahne.

Clubhaus

Ab sofort sind die Umkleiden und Duschen gesperrt. Bitte nutzen Sie ausschließlich den Haupteingang und den Eingang über die Driving Range um das Clubhaus zu betreten. Vermeiden Sie unnötigen Kontakt im Clubhaus und auf der Anlage. Halten Sie sich dringend an die bekannten AHA Regeln.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Dazu gehört leider auch unser Clubrestaurant „La Corte“. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Abholzeiten von Dienstag-Sonntag: 11:30-20:00 Uhr

Golfakademie

Trainerstunden können Sie weiterhin per online Buchung (über PC Caddie) vornehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Golfunterricht per Rechnung oder Überweisung zu zahlen. Es ist grundsätzlich nur noch Einzel- und Zweierunterricht mit Personen aus demselben Hausstand durchführbar. Das Winter-Kursprogramm, Gruppen- und Mannschaftstraining kann leider aufgrund der neuen Verordnung nicht durchgeführt werden. Wir werden uns direkt mit den Kursteilnehmern, die bereits gebucht haben persönlich in Verbindung setzen.>

Proshop

Da Lloyd’s Proshop sich langsam der wohlverdienten Winterpause nähert, werden sie im November nur noch wetterbedingt öffnen. Wir weisen Sie auch hier auf Ihren Mund-Nasen-Schutz hin. Vielen Dank!

Bitte beachten Sie unsere aktuellen COVID-19 Leitlinien 5.0.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die aktuellen COVID-19 Leitlinien 5.0.
Bitte beachten Sie genauestens die angepassten  COVID-19 Leitlinien 4.0.

Update der Leitlinien

Bitte beachten Sie genauestens die angepassten  COVID-19 Leitlinien 3.0.

Update der Leitlinien

Bitte beachten Sie genauestens die angepassten  COVID-19 Leitlinien 2.0.

Öffnung der Golfanlage unter strengen Auflagen

Ab Montag, dem 11.05.2020 ist unsere Golfanlage samt Übungsbereichen und Driving Range wieder für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie genauestens die COVID-19 Leitlinien.

Der BW Golfverband informiert aktuell

In der heutigen PK der Landesregierung hat Ministerpräsident Kretschmann darüber informiert, dass der sogenannte Lenkungskreis beauftragt wurde, die "Ampeln für Sportarten wie Golf, Tennis und Leichtathletik" ab kommender Woche auf grün zu stellen und diese wieder zu erlauben.

Link zum Stream der Pressekonferenz

Und warum dies, das sagt uns er uns auch: "Weil zum einen die Abstandsregeln einfach eingehalten werden können und zum andern der Sport im Freien gut tut, weil er hilft, das Immunsystem zu stärken und auch den Kopf frei zu bekommen!!!" Die Erkenntnis kommt zwar spät, aber immerhin ...

Damit folgt die Landesregierung nun auch verspätet dem Beschluss der Sportministerkonferenz vom 27. April, die eine Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes an der frischen Luft ab dem 4. Mai für angemessen gehalten hatte.

Unter anderem darauf hebt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der GC Schloss Monrepos GmbH beim Verwaltungsgerichtshof auch ab, der gestern beim VGH in Mannheim eingereicht wurde.

Jetzt darf man abschließend gespannt sein, ob den Zeitpunkt der Öffnung der Golfanlagen besagter Lenkungskreis oder der VGO in Mannheim bestimmt.

Abschließend noch die Information für all diejenigen, die der Meinung sind und waren, dass der BWGV hätte klagen bzw. diesen Antrag stellen müssen:

Den Rechtsweg, direkt gegen die Verordnung der Landesregierung in einem sog. Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorzugehen, den gibt es für den BWGV gar nicht. Ein allgemeines Prozessführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder haben Verbände nur in gesetzlich geregelten Ausnahmen. Im Normenkontrollverfahren müssen die Antragsberechtigten durch die Rechtsvorschrift, gegen die sie vorgehen, in ihren Rechten selbst verletzt sein. Dies war nicht der Fall, da der BWGV selbst keinen Golfplatz betreibt!

Deshalb hat er sich als „Partner“ eine Golfanlage gesucht, die bereit war, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Eilverfahren zu stellen, und deren Position gestärkt.

Präsident Otto Leibfritz und das Präsidium des BWGV bedanken sich daher sehr herzlich bei den Verantwortlichen der Golfclub Schloss Monrepos GmbH, dass diese bereit waren, diesen Part als „Partner des BWGV“ in einer mehr als professionellen Art und Weise zu übernehmen.

Und letztlich wurde auch entschieden, nicht beim Verwaltungsgericht in Stuttgart diesen Antrag zu stellen, sondern beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, weil dessen Entscheidung dann für alle Golfanlagen in Baden-Württemberg gleichermaßen gilt!

Verfasst von: Rainer Gehring, BWGV

Golfclub Schloss Monrepos begeht Rechtsweg

Ebenso wie Sie und wie alle Golfspieler in Baden-Württemberg, hat auch der Golfclub Schloss Monrepos fest damit gerechnet, dass die neuerlichen Gespräche zwischen Kanzlerin und den Ministerpräsidenten dazu führen werden, dass ab heute, den 4. Mai unter Beachtung der inzwischen hinreichend bekannten Leitlinien auch bei uns im Land Golfanlagen wieder geöffnet werden dürfen. Das ist leider nicht der Fall. Eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports fällt frühestens am Mittwoch, den 6. Mai. Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Da nach wie vor keinerlei Planungssicherheit besteht und Änderungen des Status Quo aktuell ganz offensichtlich nur über die Verwaltungsgerichte zu erreichen sind, hat die Golfclub Schloss Monrepos GmbH entschieden, diesen Weg zu beschreiten.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH hat heute am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO im Eilverfahren gestellt.

Die Klage wird aktiv von den Partnergolfanlagen im Verbund Hofkammer.Golf (Domäne Niederreutin, Schönbuch und Schloss Liebenstein) und dem Baden-Württembergischen Golfverband unterstützt. Der Baden-Württembergische Golfverband und sein Präsident Otto Leibfritz unterstützen ausdrücklich die Vorgehensweise unserer Golfanlage.

In den letzten Wochen konnten nach unserer Wahrnehmung aufgrund der Disziplin und Solidarität der Menschen große Erfolge bei der Bekämpfung des Corona Virus in Deutschland erzielt werden. Es ist nun an der Zeit, allgemeine Beschränkungen, die wegen der im März gebotenen Eile erfolgt sind, differenziert und angemessen neu zu beurteilen. Diese Auffassung wird auch durch die Pressemitteilung der Sportministerkonferenz vom 27.04.2020 gestützt.

Der Golfclub Schloss Monrepos GmbH ist bewusst, dass die Politik in den letzten Wochen schwerwiegende und schwierige Entscheidungen bei unklarer Sachlage und unter großem zeitlichem Druck treffen musste.

Darüber hinaus herrscht das Bewusstsein vor, erst am Anfang der Pandemie zu stehen. Nach über vier Wochen muss die Politik allerdings auch in der Lage sein, die bereits deutlich früher getroffenen Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und die angeordneten Einschränkungen auf das gebotene Maß für die Bürger und Sportler angemessen und nachvollziehbar zu reduzieren. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung des Golfsports in den einzelnen Bundesländern vermögen wir dabei nicht zu erkennen.

Wir hoffen, dass die Klage zeitnah behandelt wird. Bleiben Sie weiterhin gesund. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Auch gestern wurde keine konkrete, terminlich fixierte, Lockerung zur Öffnung von Sportanlagen, im Besonderen von Einzelsportarten im Freien wie eben Golf, Tennis, Leichtathletik etc. für Baden-Württemberg bekannt gegeben. Obwohl Pressmitteilungen zufolge die Sportminister aller Länder für erste Öffnungen von bestimmten Sportanlagen am 4. Mai votierten, hat die Bundesregierung und in der Folge das Land Baden-Württemberg entschieden, bis zum 6. Mai ein Konzept zu erarbeiten, um dann die stufenweise Öffnung umzusetzen.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH kann die Entscheidung der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt nur noch schwer nachvollziehen, da mittlerweile in mehreren Bundesländern Golf gespielt werden darf und wir aus unserer Sicht einen die Vorgaben beachtenden Betrieb der Golfanlage gewährleisten können.




Siehe auch Information des BWGV

Leitlinien für den kommenden Spielbetrieb auf Monrepos

Die verschiedenen Golfverbände haben in den vergangenen Tagen einen intensiven Austausch mit den Verantwortlichen in der Politik geführt und einen detaillierten und umfangreichen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, mit dem ein eingeschränkter aber sicherer Spielbetrieb auf Golfanlagen möglich wäre. Der deutsche Olympische Sportbund hat 10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt, die als Grundlage für den umfangreichen Maßnahmenkatalog gelten. Mit dieser „geeinten“ Position will die Sportministerkonferenz am heutigen Donnerstag, 30. April in die Beratungen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu gehen.

Die Geschäftsführung und das gesamte Team des Golfclubs Monrepos haben in Abstimmung mit dem Vorstand des Vereins Leitlinien für einen sicheren Spielbetrieb erarbeitet. Diese werden wir umsetzen, wenn die Landesregierung von Baden-Württemberg den Betrieb von Golfanlagen gestattet. Zusätzlich erhalten Sie eine umfassende Erläuterung der Maßnahmen und eine Information über die temporäre Nichtnutzung der Golfanlage. Es ist uns bewusst, dass Sie heute viele neue Informationen erhalten.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, Sie so transparent wie möglich zu informieren. Seien Sie versichert, dass wir die Leitlinien kontinuierlich hinsichtlich Praktikabilität und Sicherheit überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anpassen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch während der aktuellen Öffnungszeiten der Verwaltung an Werktagen von 10.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.

Nach Freigabe des Spielbetriebes durch die Behörden, sind wir täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr für Sie da sein. Unsere Mitglieder haben wir bereits in unserer Mitgliederinformation weitere Informationen zukommen lassen, wie wir die erste Phase nach der Öffnung gemeinsam umsetzen können. 


Die Gastronomie La Corte von Familie Casalino muss trotz ihrer Eigenschaft als Speiselokal ab Samstag, den 21. März wie alle anderen gastronomischen Betriebe schließen.

Familie Casalino bietet von Dienstag bis Sonntag (von 12 bis 20 Uhr) zunächst weiterhin einen Liefer- und Abholservice an. Bitte bestellen Sie unter der Nummer 07141 5051039.

Seit Dienstag, den 17. März gibt es von der Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO). Diese regelt und untersagt unter § 4 den Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten und tritt zum 18. März 2020 in Kraft.

Der Betrieb oben genannter Einrichtungen wird gem. der Verordnung bis einschließlich 19. April 2020 untersagt. Ob der Zeitraum verlängert wird, bleibt abzuwarten.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH hat die zuvor von der Bundesregierung und der Länderchefs am 16. März erlassene Leitlinien in Verbindung mit der ohnehin schon erlassenen und eng formulierten Verordnung über infektionsschützende Maßnahme zur Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 bereits ab Dienstag, den 17. März 2020 umgesetzt und den Spielbetrieb auf unserem Golfplatz vollständig eingestellt. Neben den Golfplätzen wurden das Clubhaus, das gesamte Übungsgelände, die Driving-Range und sämtliche Sanitäreinrichtungen geschlossen.

Die Gastronomie von Familie Casalino wird in ihrer Eigenschaft als Speiselokal von Dienstag bis Sonntag 11-18 Uhr Gästen zunächst noch zur Verfügung stehen. Familie Casalino befolgt die sehr eng formulierten Vorgaben im Hinblick auf die Tischanordnungen und den Mindestabstand unter Gästen und hat einen Liefer- und Abholservice für die Abendstunden bis 21 Uhr organisiert.

Das Sekretariat ist für dringende Anliegen telefonisch und per E-Mail Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 10-15 Uhr erreichbar.

Das Greenkeeping findet selbstverständlich weiter wie bisher statt.

Wir bitten die Umsetzung der staatlichen Auflagen zu befolgen und werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten und kontaktieren, sobald es neue Informationen gibt.

Weitere Informationen für Sie als Mitglieder, wie Sie Ihren neuen DGV-Ausweis und Bag Tag erhalten bzw. wie Sie ab nächster Woche an Ihre Caddyboxen kommen, reichen wir zum Ende der Woche nach. Der Zugang zu den Caddyboxen ist diese Woche noch uneingeschränkt möglich.

Es ist für uns alle eine absolute Ausnahmesituation, die uns alle auffordert diszipliniert zu sein, uns im Sinne der Allgemeinheit an die Regeln zu halten und Schwächeren in der Nachbarschaft / Gesellschaft zu helfen.

Seit Montag, den 16. März gibt es von der Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO). Diese regelt unter § 4 die Schließung von Sportstätten. Zunächst besteht hier noch die Ausnahme für Sportarten außerhalb von geschlossenen Räumen.

Gleichwohl wurde am Spätnachmittag des 16. März von der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer folgende Leitlinien angesichts der Corona Epidemie in Deutschland erlassen: Link

Gem. Punk II der Leitlinien sind u.a. für den Publikumsverkehr zu schließen - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Daraus lässt sich schließen, dass die Leitlinien aller Voraussicht nach am frühen Dienstagmorgen von den Landesregierungen in ihre Verordnungen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Virus) übernommen werden.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH hält sich an die von der Bundesregierung und der Länderchefs am 16. März erlassene Leitlinien in Verbindung mit der ohnehin schon erlassenen und eng formulierten Verordnung über infektionsschützende Maßnahme zur Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 und stellt den Spielbetrieb auf unserem Golfplatz ab Dienstag, den 17. März 2020 vollständig ein. Wir schließen zu diesem Zeitpunkt zusätzlich zum Clubhaus das gesamte Übungsgelände, die Driving-Range und sämtliche Sanitäreinrichtungen.

Die Gastronomie von Familie Casalino wird in ihrer Eigenschaft als Speiselokal von 12 – 18 Uhr Gästen zur Verfügung stehen. Familie Casalino befolgt die sehr eng formulierten Vorgaben im Hinblick auf die Tischanordnungen und den Mindestabstand unter Gästen.

Das Sekretariat ist für dringende Anliegen telefonisch und per E-Mail täglich in der Zeit von 10-14 Uhr erreichbar.

Das Greenkeeping findet selbstverständlich weiter wie bisher statt.

Weitere Informationen für Sie als Mitglieder, wie Sie Ihren neuen DGV-Ausweis und Bag Tag erhalten bzw. wie Sie ab nächster Woche an Ihre Caddyboxen kommen, reichen wir im Laufe dieser Woche nach. Der Zugang zu den Caddyboxen ist diese Woche noch uneingeschränkt möglich.

Wir bitten, die Umsetzung der staatlichen Auflagen zu befolgen und werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten und kontaktieren, sobald es neue Informationen gibt.

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 ist von der Weltgesundheitsorganisation zu einer Pandemie erklärt worden. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit als mäßig eingeschätzt, variiert allerdings von Region zu Region. Die aktuellen Fälle zeigen, dass sich die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bei bestehender Vorerkrankung erhöht. Daher gilt es sich solidarisch zu zeigen und mit diszipliniertem Verhalten dazu beizutragen, diese Personengruppen besonders zu schützen.

Da uns die Gesundheit unserer Mitglieder, unserer Kinder und Jugendlichen und unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt, sehen wir uns verpflichtet, unserer sozialen Verantwortung nachzukommen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Grundsätzlich ist unser Ziel, den Spielbetrieb unseres Clubs aufrecht zu erhalten und die Anlage entsprechend für Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Da auch wir als Arbeitgeber damit rechnen müssen, dass einzelne Personen oder Personengruppen unserer Belegschaft in den kommenden Wochen temporär ausfallen (z.B. Quarantäne) werden wir interne Prozesse neu justieren, um das Risiko bestmöglich zu reduzieren. Zum Glück sind zur Zeit noch keine COVID-19 Fälle in unserem Team bekannt.

Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH und der Golfclub Schloss Monrepos e.V. haben sich daher dafür entschieden, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Im Sekretariat gelten bis auf Weiteres verkürzte Öffnungszeiten von 9 – 15 Uhr.
  • Das Jugendtraining ist vorerst bis Ende der Osterferien ausgesetzt.
  • Es wird bis Ende März keine Turnierveranstaltungen geben.

Bitte reduzieren Sie den Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf das notwendige Minimum. Sollten sich bereits Mitglieder oder Gäste im Sekretariat aufhalten, halten Sie bitte Abstand, bis diese den Counter verlassen. Jeder weitere Kontakt kann nur noch schriftlich oder telefonisch erfolgen, da unser Team verstärkt im Back- oder Homeoffice arbeitet.

Die Golfschule führt bis auf weiteres. ihren Einzelunterricht durch. Bzgl. der Durchführung von Gruppenunterrichten wird Sie Ihr Pro informieren.

Die Golfgastronomie bei Familie Casalino hat weiterhin für Sie geöffnet.

Mit diesen Maßnahmen hoffen wir als Club, den Spielbetrieb auch in den kommenden Wochen stets aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus möchten wir Sie auch auf die folgenden persönlichen Schutzmaßnahmen hinweisen und Sie um Einhaltung dieser Verhaltensregeln auf der Golfanlage bitten:

  • Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregeln rund um den Gesundheitsschutz, wie z.B.Husten- und Nies-Etikette sowie gute Händehygiene
  • Vermeiden Sie enge Kontakte wie Umarmungen und Handschläge
  • Bitte bleiben Sie im Krankheits-, aber auch schon im Verdachtsfall zu Hause

Die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des Robert-Koch-Instituts als Experten auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung sowie des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg beobachten wir kontinuierlich, halten Sie über mögliche Veränderungen auf dem Laufenden und treffen, falls nötig, weitere Schutzmaßnahmen.

Auf täglicher Basis evaluiert das Team des GC Schloss Monrepos die Informationen rund um das Thema COVID-19, und achtet hier verstärkt auf Empfehlungen der Behörden und Sportverbände sowie die lokalen Entwicklungen. Hieraus entsteht eine Einschätzung, welche zu entsprechenden Handlungen nach einem mehrstufigen „Reaktionsplan“ des Golfclubs führt. In diesem Reaktionsplan sind Informationen, Verhaltensempfehlungen wie auch konkrete Maßnahmen erarbeitet. So kann der Club stets schnell, unaufgeregt, konsequent und adäquat reagieren.

Lediglich zur Information: Die Jugendtraining im Verein ist bereits bis Ende der Osterferien ausgesetzt. Grundsätzlich gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Training im Außenbereich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen noch vertretbar ist. Auch hier beurteilen wir die Lage täglich neu.