Auch gestern wurde keine konkrete, terminlich fixierte, Lockerung zur Öffnung von Sportanlagen, im Besonderen von Einzelsportarten im Freien wie eben Golf, Tennis, Leichtathletik etc. für Baden-Württemberg bekannt gegeben. Obwohl Pressmitteilungen zufolge die Sportminister aller Länder für erste Öffnungen von bestimmten Sportanlagen am 4. Mai votierten, hat die Bundesregierung und in der Folge das Land Baden-Württemberg entschieden, bis zum 6. Mai ein Konzept zu erarbeiten, um dann die stufenweise Öffnung umzusetzen.
Die Golfclub Schloss Monrepos GmbH kann die Entscheidung der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt nur noch schwer nachvollziehen, da mittlerweile in mehreren Bundesländern Golf gespielt werden darf und wir aus unserer Sicht einen die Vorgaben beachtenden Betrieb der Golfanlage gewährleisten können.
Wir halten sie weiterhin auf dem Laufenden,
Ihr Team vom Golfclub Schloss Monrepos
PS: Siehe auch Information des BWGV